Deine achtsame Unterstützung rund um Schwangerschaft, Wochenbett und darüber hinaus

Das Vertrauensverhälnis von Mütterpflegerin und der Mama ist ein essentieller Faktor während dem Einsatz. Gerne trifft sich deine Mütterpflegerin mit dir zum Kennenlernen und um alle Fragen zu klären und die Vertrauensbasis zu schaffen. Bitte schreibe nur eine Mütterpflegerin an, wir leiten die Anfrage weiter, sollte es Kapazitätsengpässe geben.

Claudia Bunkowski 
"Rüsi"

Wohnort: 16341 Panketal

Umkreis: 40 km um Panketal

Telefon: 0162/ 9120471

https://www.muetterpflegerin-panketal.de
muetterpflege-barnim@gmx.de

Cornelia Beselt

Wohnort: 16321 Bernau

Umkreis: 30 km um Bernau/Panketal

Telefon: 0176/62608558

conny@muetterpflege-bernau.de

Bianca Festerling

Wohnort: Eberswalde

Umkreis: 80 km rund um Eberswalde

Telefon: 0172/1858212

bo2520@gmx.de

Mamahilfe Sabine Steinhaus

Wohnort: 16225 Eberswalde

Umkreis: 20 km Umkreis um Eberswalde

Telefon: 0178/1732468

sabine_steinhaus@live.de
 

Jana Rothe, Mütterhilfe Verena

Wohnort: Eberswalde

Umkreis: 20km Umkreis Eberswalde

Telefon: 0151/23822222

https://www.muetterhilfe-verena.de
info@muetterhilfe-verena.de

Viktoria Lichtenberg

Wohnort: 16356 Ahrensfelde OT Blumberg

Umkreis: 50 km Umkreis um Blumberg

Telefon: 0157/37741985

https://muetterpflegerinviktoria.de
info@muetterpflegerinviktoria.de

Stephanie Greenstreet Silva

Wohnort: 16348 Wandlitz

Umkreis: 30 km um Wandlitz

Telefon: 0163/9620054

https://www.motherhelper.de
steph@motherhelper.de
 

Laura Mino

Wohnort: 16359 Biesenthal

Umkreis: 20 - 30km um Biesenthal

Telefon: 0176/99061464

lauradoula@gmx.de

Maja Klement

Wohnort: 16359 Biesenthal

Umkreis: 20 km um Biesenthal

muetterpflegerin-maja@posteo.de

Aurelie Debas

Wohnort: 15306 Vierlinden

Umkreis: 60 km um Seelow

Telefon: 015784964617

oreliedebas@yahoo.fr

 

Unser Angebot

Wir kümmern uns um das Wohlergehen der Frau und sie steht ganz im Fokus unserer Fürsorge. Betreut werden Mütter während der Schwangerschaft, nach der Geburt, während Erkrankungen und darüber hinaus. 

Leistungen u.a.

  • Einkauf und Essenszubereitung für Dich und Deine Familie
  • Wäsche-, Haus- und Wohnungspflege (wir sind keine reinen Putzkräfte, dafür gibt es andere passendere Organisationen, die darauf spezialisiert sind)
  • Unterstützung bei der Säuglingspflege
  • Stillbegleitung
  • liebevolle Geschwisterbetreuung
  • Hol- und Bringdieste
  • Begleitung zu Terminen z.B. Arzt- oder Behördentermine
  • Entspannungsübungen
  • wir sorgen für Ruhe und nötige Entspannung
  • Anleitung bei Rückbildungsübungen

Sprich deine Mütterpflegerin beim ersten Kennenlerngespräch auf deine Wünsche und Vorstellungen gerne an! 

Unser Herzensanliegen ist es, die Mutter in besonderen und herausfordernden Lebensphasen nicht alleine zu lassen. 

Kosten

Die Abrechnung erfolgt individuell

Die Mütterpflege wird bei der Krankenkasse als Leistung einer Haushaltshilfe abgerechnet. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann die Mutter diese Hilfe bei ihrer Krankenkasse beantragen und die Kosten können evtl. sogar vollständig übernommen werden.

Du hast Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn:

  • du gesetzlich versichert bist
  • niemand sonst, der im Haushalt lebt, die Familie versorgen kann und du die haushaltsführende Person bist
  • dein jüngstes Kind unter 12 ist (bei einigen KK auch 14)
  • du ein Kind mit Behinderung hast
  • wenn du in der Schwangerschaft Entlastung aufgrund z.B. drohender Fehlgeburt benötigst und ein Krankenhausaufenthalt dadurch vermieden werden kann
  • nach einer problematischen Entbindung mit z.B. viel Blutverlust, erschwertem Bindungsaufbau, bei einem Erschöpfungszustand.....
  • einer Familie steht eine Haushaltshilfe auch bei einer ambulanten/ stationären Krankenhausaufenthalt zu
  • du ambulant/ stationär auf Reha bist

"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft. " (Art. 6 Abs. 4 GG)

Folgende Angaben müssen im Antrag erfasst sein:

  • Es muss eine medizinischen Indikation vorliegen und von einem  Arzt diagniostiziert und verordnet werden.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen.
  • Es lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt.
  • Die Leistung ist zuzahlungsbefreit, wenn § 24h greift.
  • Die Leistung nach § 38 ist zuzahlungspflichtig mit 5 – 10 Euro pro Einsatztag.
  • Ein Antrag ist nur in akuter Bedarfssituation möglich.
  • Kontaktdaten der Mütterpflegerin
  • IK Nummer der Mütterpflegerin
  • Angaben zum zeitlichen Umfang der Leistung
  • Stundensatz der Mütterpflegerin

 

Die Kostenübernahme kann auch über die Pflegekasse
(Verhinderungspflege) aber natürlich auch als Privatleistung erfolgen (steuerlich absetzbar gem. § 35 a EStG)
 

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